Unsere Freundin Ellen ärgert sich immer dann über sich, wenn ihre Gedanken den gesprochenen Worten drei Sätze voraus sind. Was oft passiert. Aber Ellen ist ein kämpferischer Geist. Für sie führt dieser Ärger nicht zu Resignation sondern ist Ansporn weiter zu kommen. Über Jahre hat sie ihrem Körper große Fortschritte beim Sprechen und Gehen abgerungen. Sie sind, wie ihr Tanz, Quelle für Freude, Humor und Selbstironie.
Als Spastikerin mit sehr wachem Geist hätte Ellen per Gesetz eigentlich auf eine Sonderschule gehen müssen. Danach hätte sie eine Wohnung in einem Heim und einen Arbeitsplatz in einer Werkstatt für Behinderte bekommen und eine Fürsorge, die den Staat viel Geld gekostet hätte. Aber die Herausforderungen eines Lebens außerhalb der Isolation, die sie so weit gebracht haben, hätten gefehlt. Ellen gestaltet bis heute erfolgreich, humorvoll, klug und eigensinnig ihr Leben selbst. Eine Widerspenstige, die sich nicht hat zähmen lassen.
Nicht alle Menschen sind wie Ellen. Und das hat mit ihrer Behinderung nichts zu tun. Deshalb brauchen wir einen Konsens darüber, wie jeder junge Mensch seinen Fähigkeiten entsprechend gefordert werden kann. Unser gesamtes Gemeinwesen fußt auf Individualität! So gesehen wäre die UN-Konvention, die im März vergangenen Jahres von der Bundesregierung als verbindlich angenommen wurde, ein Fortschritt für die Gesellschaft als Ganzes:
Aus Art. 24: „… Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem auszuschließen und Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung nicht vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen auszuschießen.“
Die UN-Konvention in geltendes Recht umgewandelt, hätte Ellen viel erspart.
Auf die Eingangsfrage kann man also nur antworten: „Ja, selbstverständlich!“ mit dem Zusatz „unter den passenden Bedingungen“. Und deshalb hat die baden-württembergische Kultusministerin Marion Schick unrecht, wenn sie meint „Gemeinsames Lernen ist nicht für alle gut“ oder erst recht: „Einen Rechtsanspruch (auf Inklusion) kann es nicht geben“. (StZ vom 10.7.)